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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Tintura.at – ein Unternehmen der Heini Hiesig OG (Version vom 23.04.2024)

 

  1. Allgemeines

Die Tintura.at führt sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Diese gelten somit auch für sämtliche künftigen Geschäftsfälle, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich beauftragt bzw. vereinbart werden. Bezugnahme des Auftraggebers der Tintura.at auf eigene Geschäftsbedingungen sind unwirksam und wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese nicht mit den hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen. Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Tintura.at ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Bereits durch Einladung und Annahme der Einladung durch den potentiellen Kunden treten die Tintura.at und der potentielle Kunde in ein Vertragsverhältnis. Auch dieses Vertragsverhältnis unterliegt diesen AGB. Der potentielle Kunde anerkennt die allfällig kostenintensive Vorleistung der Tintura.at, obwohl dieser selbst noch keine Leistungspflicht übernommen hat.

 

  1. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Die Bedeutung des Schweigens sowie die konkret geänderten Klauseln werden dem Kunden in der Verständigung ausdrücklich erläutert. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte.

 

  1. Angebotspreis

Für die Berechnungen und Preisangebote sind, je nach Art des Auftrages, die Kalkulationsrichtlinien für Werbegrafik-Designer des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der design austria, WKO Wirtschaftskammer Wien (https://www.wko.at/wien/information- consulting/werbung- marktkommunikation/design–kalkulation-und-honorar.pdf) in ihrer jeweiligen Fassung als unverbindlicher Kalkulationsbehelf sowie die Tagespreise für Material, Fremdleistungen usw. maßgebend. Für die Berechnungen und Preisangebote von Textbearbeitung und -korrekturen durch Tintura.at werden marktübliche Tarife angesetzt. Die Preise bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit. Abweichungen des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Angebot müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als maßgebend gilt. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise, eine Erhöhung der Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Vereinbarungen nach der Festsetzung des Preises, aber vor Berechnung der Lieferung, berechtigen die Tintura.at, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird vom Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Tintura.at ist grundsätzlich dazu berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.

 

  1. Rechnungspreis

Der Rechnungspreis kann vom Angebotspreis abweichen, wenn die im vorigen Punkt 2. erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach Auftragserteilung Änderungen im Einverständnis des Kunden, insbesondere Autorenkorrekturen, durchgeführt wurden.

 

  1. 4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p. a. verrechnet. Nebenspesen (z. B. Überweisungskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Forderungen der Tintura.at sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für die Tintura.at keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, können entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen gefordert werden. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der Tintura.at das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat die Tintura.at das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den bei der Tintura.at üblichen Mahnspesen alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel immer sie resultieren, zu bezahlen. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

 

  1. Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht

An allen Rohmaterialien und Unterlagen jeder Art, die der Tintura.at vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat die Tintura.at ein Pfandrecht betreffend sämtliche fällige Forderungen gegen den Auftraggeber. Die gelieferten Rohmaterialien und Unterlagen bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen, im Eigentum der Tintura.at.

 

  1. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei der Tintura.at, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig und vereinbarungsgemäß zur Verfügung der Tintura.at stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Die Lieferzeit endet an einem Tag, an dem die Ware/Drucksache/Soundproduktion/Printproduktion die Tintura.at verlässt. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber verpflichtet eine Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden nicht auf grobem Verschulden der Tintura.at beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet die Tintura.at grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb der Tintura.at oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder die Tintura.at für etwaige Schäden haftbar zu machen.

 

  1. Lieferungen

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, ist Tintura.at nicht haftbar. Telefonisch oder mündlich angeordnete Satzänderungen werden von der Tintura.at ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt.

 

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Tintura.at, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf

Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Tintura.at zu. Die Tintura.at wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Tintura.at alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Tintura.at ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Tintura.at mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Tintura.at ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Tintura.at haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von

Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 

  1. BeigestelIte Unterlagen

Vom Auftraggeber beigestellte Materialien (wie Vorlagen, Texte, Daten, udgl.) sind Tintura.at franko anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Qualität und Menge. Die Tintura.at ist erst in der Lage, während des Gestaltungs- und Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen, und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen, insbesondere Druckunterlagen, nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst bei Auftragserfüllung bzw. beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Ergebnis keine Ansprüche. Die Tintura.at haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Tintura.at ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten gesondert zu berechnen.

  1. Arbeitsunterlagen

Für Manuskripte, Entwürfe, Lithos, Diapositive, Daten und sonstige Unterlagen haftet die Tintura.at im Sinne des Punktes 10 bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt die Tintura.at für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

 

  1. Eigentumsrecht

Die von der Tintura.at hergestellten ausschließlich werbungsbezogene Entwürfe, Schriftsätze, Lithografien, Daten und andere für den Produktionsprozess von Werbung jedweder Art beigestellten Behelfe bleiben das unveräußerliche Eigentum der Tintura.at, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag der zur Lieferung verpflichteten Tintura.at von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. Die Texte, die vom Auftraggeber zur Überarbeitung bereitgestellt werden, verbleiben nach Textbearbeitung und -korrektur durch Tintura.at im Eigentum des Auftraggebers, dies unbeschadet der Anwendbarkeit des Punktes 5. (Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht) dieser AGB.

  1. Satz- und Druckfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von der Tintura.at verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur). Korrekturabzüge werden den Bestellern nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Die Tintura.at ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Besteller eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet die Tintura.at nur für grobes Verschulden. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Auflage des Duden maßgebend, wobei – im Falle mehrerer möglichen Varianten – alle im Duden als zulässig angeführten Schreibweisen als korrekt gelten.

  1. Periodische Arbeiten

Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Arbeiten und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres gelöst werden.

  1. Schadenersatz- und Haftungsansprüche des Auftraggebers

Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an die Tintura.at sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden der Tintura.at beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Werden Druckvorlagen im Auftrag des Kunden direkt an Dritte weitergeleitet, übernimmt die Tintura.at keine wie immer geartete Haftung für darin enthaltene Fehler oder andere sich daraus ergebende Schäden.

  1. Urheber- und Vervielfältigungsrecht

Bereits der potentielle Kunde verpflichtet sich, präsentierte kreative Werbe- oder Designideen (u.a. im Rahmen von Printproduktion, Soundproduktion) ohne abgeschlossenen Hauptvertrag wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Für den Fall, dass der potentielle Kunde der Auffassung ist, dass die von Tintura.at vorgeschlagenen Konzepte und/oder Ideen ihm schon bekannt seien oder er diese selbst bereits hat, so hat der potentielle Kunde dies der Tintura.at schriftlich binnen 7 Tagen ab der Präsentation der Konzepte und/oder Ideen durch die Tintura.at unter Anführung von Beweismitteln und einer zeitlichen Zuordnung bekannt zu geben. Gegenteiligenfalls, sich die Tintura.at diesfalls verdienstlich gemacht hat, da sie die Schöpferin der Konzepte und/oder Ideen ist. Insoweit die Tintura.at somit selbst Urheberin oder Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16 Urheberrechtsgesetz). Die Urheber- und Nutzungsrechte bleiben in der Hand der Tintura.at. Der Tintura.at steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Filme, Daten u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Die Tintura.at ist nicht verpflichtet, derartige Mittel herauszugeben. Die Tintura.at ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt, anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tintura.at gegenüber von allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Die Tintura.at muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Tintura.at dem Verfahren bei, so ist die Tintura.at berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

  1. Inhalt von Werbemitteln und Druckwerken

Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die Rechtmäßigkeit, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, von Werbemitteln und Drucksachen übernimmt die Tintura.at auch dann keine Haftung, wenn die Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotos oder Teile davon von der Tintura.at bzw. deren Lieferanten für den Auftraggeber verfasst bzw. gestaltet wurden. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt und die Gestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittel und Drucksachen verantwortlich und wird die Tintura.at daher von allen Nachteilen schad- und klaglos halten, die ihr durch diese Produkte entstehen könnten.

  1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, und Gerichtsstand für sämtlichen Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit solchen Vertragsverhältnissen ist Wien. Der Gerichtsstand muss in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit vereinbart werden. Streitigkeiten aus Geschäften, auf die diese Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, unterliegen der inländischen österreichischen Gerichtsbarkeit.

  1. Rechtswahl

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Tintura.at gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) auf die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Geschäfte wird einvernehmlich ausgeschlossen.

  1. Abweichungen

Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.

  1. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

  1. Personenbezogene Bezeichnung

Soweit in den allgemeinen Bedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen ausschließlich in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher

Weise. Hinsichtlich der Bezeichnung von bestimmten natürlichen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben sowie dass diese einvernehmlich dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

 

 

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Ort, Datum                                                                  Kunde